Die Frist für Anträge auf Förderung von Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 15. Juli 2018 stattfinden, ist am 31. Oktober 2017 abgelaufen.
Anträge auf Förderung von Maßnahmen, die im Zeitraum 16. Juli bis 31. Dezember 2018 stattfinden (das Anreisedatum ist entscheidend), müssen unter Verwendung der entsprechenden, vollständig ausgefüllten Dokumente im Original bis spätestens 15. April 2018 bei der Stiftung vorliegen.
Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe die beantragte Maßnahme gefördert wird, erfolgt für Maßnahmen, die im Zeitraum 16. Juli bis 31. Dezember 2018 stattfinden, bis zum 1. Juni 2018 und wird dem Antragsteller zunächst per E-Mail mitgeteilt.
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