Mail an den RLV BW
Betreff: Fristende und Sondermittel
Sehr geehrter Herr Krüger,
zunächst möchten wir Sie daran erinnern, dass die laufende Antragsfrist am 1. Oktober 2019 endet. Bis zu diesem Datum müssen uns Anträge auf Förderung von Projekten im Zeitraum 1. Januar bis 15. Juli 2020 vollständig und korrekt ausgefüllt im Original vorliegen.
Außerdem freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass uns die Globus-Stiftung wieder Sondermittel zur Verfügung stellt, um Projekte zu fördern, an denen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf teilnehmen.
Der besondere Förderbedarf kann sowohl die deutsche als auch die russische Seite betreffen und sich auf verschiedene Arten einer Benachteiligung beziehen (sozial, regional, geistig, körperlich, sprachlich etc.).
Wenn Sie sich für eine entsprechende Förderung qualifizieren möchten, beschreiben Sie bitte den besonderen Förderbedarf Ihrer Schülerinnen und Schüler im Anschreiben zu Ihrem Antrag und/oder im Antrag selbst. Die Antragsformulare und alle übrigen Förderbedingen ändern sich nicht.
Sollte eine Förderung aus Mitteln der Globus-Stiftung nicht erfolgen – z.B. weil die Darstellung des besonderen Förderbedarfs nicht überzeugend ist –, prüfen wir (wie gewohnt) eine Förderung aus Mitteln der Robert Bosch Stiftung oder des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft.
Falls Sie einen besonderen Förderbedarf ihrer Austauschgruppe sehen und Ihren Antrag für die erste Jahreshälfte 2020 bereits gestellt haben, ohne diesen Förderbedarf explizit darzustellen, senden Sie uns bitte bis zum 1. Oktober 2019 eine formlose Ergänzung zu Ihrem Antrag - gerne auch per E-Mail.
Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pamela Echkina
Referentin Schulischer Austausch und Sprachförderung
Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH
Mittelweg 117 b
20149 Hamburg
Fon +49 (0) 40.87 88 679-12
Fax +49 (0) 40.87 88 679-20
pamela.echkina@stiftung-drja.de
www.stiftung-drja.de
Geschäftsführer: Thomas Hoffmann
Amtsgericht Hamburg HRB 97122