Aus dem Newsletter der Stiftung DRJA (Dezember 2017)
Besonders wenn zu Ihrer Austauschgruppe Minderjährige mit russischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Deutschland gehören, gilt zu beachten: Diese Minderjährigen brauchen für die Einreise nach Russland und die Ausreise aus Russland eine von einem russischen Notar beglaubigte Zustimmung aller Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten. Die Zustimmung muss außerdem einen Vermerk über die Reisedaten und die zu besuchenden Länder enthalten und auf Russisch vorliegen. Weitere Hinweise und Informationen rund um das Thema Visa finden Sie hier.